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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

 

1. Rechte und Pflichten des Nutzers

 

Der Nutzer ist berechtigt, die im Vertragsumfang vorgesehenen Einrichtungen des AthletiCo während der durch Aushang bekanntgegebenen Öffnungszeiten zu benutzen. Die Öffnungszeiten sind den Aushängen und der Homepage zu entnehmen – Änderungen vorbehalten. Der Nutzer nimmt zur Kenntnis, dass zwischen Weihnachten und Neujahr der Trainingsbetrieb im AthletiCo ruht. Die mit der Nutzungsvereinbarung erworbenen Nutzungs- und Teilnahmerechte sind nicht auf Dritte übertragbar. Personen vor Vollendung des
18. Lebensjahres können die Einrichtung des AthletiCo nicht nutzen. Nach Rücksprache sind individuelle Ausnahmeregelungen möglich.

 

2. Vereinsmitgliedschaft

 

Die Nutzung des AthletiCo erfordert die Mitgliedschaft beim VfL Waiblingen 1862 e.V..  Die Mitgliedschaft ist gemäß der Satzung des Vereins kündbar. Sollte ein Fehlbetrag durch Nichtmitgliedschaft angezeigt sein, wird dieser rückwirkend per Lastschrift eingezogen.

 

3. Zahlungsweise

 

Die Zahlungsweise erfolgt nur durch Lastschrift. Mit seiner Unterschrift gibt der Nutzer dem Verein die Berechtigung, den zu zahlenden Betrag monatlich zum Monatsanfang, vom angegebenen Konto abzubuchen. Ist der Nutzer mit der Zahlung des Nutzungsentgeltes in Verzug, so hat das Mitglied dem VfL Waiblingen 1862 e. V. die hieraus entstehenden Kosten zu ersetzen. Bei Zahlungsverzug ist der Verein berechtigt, den Vertragspartner bis zur vollständigen Zahlung des fälligen Nutzungsentgeltes von der Nutzung des AthletiCo auszuschließen. Anschriften- sowie Kon-toänderungen sind dem VfL Waiblingen 1862 e. V. mitzuteilen.

 

7. Vertragslaufzeit/Kündigung

 

Der Vertrag verlängert sich stillschweigend beim Jahresticket jeweils um zwölf Monate, wenn er nicht schriftlich und fristgerecht mindestens sechs Wochen vor Vertragsende gekündigt wird. Das Sommer- und Winterticket endet automatisch nach 6 Monaten und eine weitere Nutzung über Vertragsende hinaus ist nicht möglich. Bei früherem Austritt erfolgt kein Rückerstattungsanspruch. Wird ein Mitglied durch Schwangerschaft oder Umzug, der die Entfernung zum AthletiCo unzumutbar macht, an der Sportausübung gehindert, kann der Vertrag auf Wunsch des Mitgliedes mit sofortiger Wirkung zum nächsten Monatsende aufgelöst werden. Voraussetzung ist ein ärztlicher oder behördlicher Nachweis.

 

8. Haftung

 

Eine Haftung wird im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen übernommen. Für den Fall, dass eine Bestimmung des Vertrages rechtsunwirksam sein sollte, hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestandteile.

 

9. Hausordnung

 

Für die Teilnehmer ist die Hausordnung der Räume verbindlich.


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